Hygieneregeln zur Nutzung von Sportstätten

Als Corona Beauftragter des TSV Bigge/Olsberg (Handball) wurde Eva Reimold, Tel. 0170 9661208 benannt.

Nutzung der Sportstätte Aqua Olsberg

  • Für die Hygiene in den genutzten Räumlichkeiten/Spielflächen ist während des Trainings jeweils der/die durchführende TrainerIn zuständig.
  • Nach der Nutzung sind alle benutzten Geräte/Hilfsmittel zu desinfizieren bzw. zu reinigen.
  • Die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien der Stadt Olsberg ist zu gewährleisten.
  • Beim Betreten und Verlassen der Sportstätte ist das bereitgestellte Handdesinfektionsmittel von allen TeilnehmerIinnen und TrainerIinnen zu nutzen.
  • Der/die TrainerIn gewährleistet, dass der Zutritt zur Sportstätte
  • nacheinander,
    • ohne Warteschlangen,
    • mit entsprechendem Mund-Nasen-Schutz und
    • unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern erfolgt.
  • Aushänge informieren über die wichtigsten Verhaltens- und Hygieneregeln.
  • In den Sanitäranlagen stehen eine ausreichende Menge an Handdesinfektionsmitteln, Flüssigseife und Papiertüchern bereit. Der Abfall sollte in geschlossenen Systemen (z.B. einer Plastiktüte) kontaktfrei entsorgt werden.
  • Die Sanitäranlagen und Kabinen dürfen im Mannschaftsverband genutzt werden, die Aufenthaltsdauer dort ist jedoch auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Auch in den Kabinen sollte der Mindestabstand zwischen den Benutzer eingehalten werden.
  • Im Eingangsbereich dürfen sich keine Personen aufhalten.

Nutzung der Sportstätte Berufskolleg Olsberg

  • Für die Hygiene in den genutzten Räumlichkeiten/ Spielflächen ist während des Trainings jeweils der/die durchführende TrainerIn zuständig.
  • Türgriffe sind nach der Trainingseinheit zu desinfizieren.
  • Die entsprechenden Richtlinien des BKO sind einzuhalten.
  • Beim Betreten und Verlassen der Sportstätte ist das bereitgestellte Händedesinfektionsmittel von allen TeilnehmerInnen und TrainerInnen  zu nutzen.
  • Die TrainerInnen  gewährleisten, dass der Zutritt zur Sportstätte
  • nacheinander,
    • ohne Warteschlangen,
    • mit entsprechenden Mund-Nasenschutz
    • und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter erfolgt.
  • Die Umkleiden und Duschräume bleiben geschlossen. Die SpielerInnen reisen bereits in Sportkleidung an. Die Schuhe werden im Eingangsbereich gewechselt.
  • Muss die Toilette genutzt werden muss diese und das benutze Waschbecken vom TrainerIn desinfiziert bzw. gereinigt werden.
  • Während der Trainingseinheit ist für eine gute Durchlüftung zu sorgen.
  • Benutzte Sportgeräte sind nach der Trainingseinheit zu desinfizieren bzw. zu reinigen.
  • Die Trainingseinheiten werden jeweils um 5 Minuten zu Beginn und zum Ende gekürzt, um einen kontaktlosen Wechsel der Sportgruppen zu ermöglichen.

Trainingsbetrieb

  • Alle Trainingsangebote sind bzgl. ihrer Durchführbarkeit im Sinne der Einhaltung der Regeln zum Infektionsschutz zu prüfen. Es gelten die sportartspezifischen Übergangsregeln aus „Return to Play“ (DHB). Darüber hinaus gibt es einen gesonderten Leitfaden für TrainerInnen.
  • TrainerInnen  sind in die Hygienebestimmungen des Vereins eingewiesen und haben deren Kenntnis schriftlich bestätigt.
  • Den TrainerInnen  stehen notwendige Materialien zur Einhaltung der Hygienebestimmungen zur Verfügung.
  • Die Gruppengrößen werden gemäß den geltenden Vorgaben angepasst (aktuell 30 Teilnehmer).
  • Die Hygienebedingungen werden den aktuellen Regelungen der Coronaschutzverordung des Landes NRW fortlaufend angepasst.
  • Jede/r SportlerIn muss folgende Voraussetzungen erfüllen und dies bei der Anmeldung zur Trainingseinheit gegenüber dem Trainer bestätigen. In Bezug auf den Corona-Virus
    • bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome.
    • bestand für mindestens zwei Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person.
    • Vor und nach der Trainingseinheit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
    • Die Hygienemaßnahmen werden eingehalten.
  • Zwischen den Trainingseinheiten ist eine Pause von mindestens 15 Minuten einzuplanen, um Hygienemaßnahmen durchzuführen, die Halle ausreichend zu lüften und einen kontaktlosen Gruppenwechsel zu ermöglichen.
  • TrainerInnen  und AthletInnen reisen möglichst in Sportkleidung zum Training an.
  • Gästen und ZuschauerInnen ist der Zutritt zur Sportstätte während des Trainings nicht gestattet.
  • Kinder unter 12 Jahren dürfen durch eine Person begleitet werden.
  • TrainerInnen  führen Anwesenheitslisten, so dass mögliche Infektionsketten zurückverfolgt werden können.
  • Wenn Teilnehmende eigene Materialien und Geräte (z.B. Bälle, Springseile) nutzen, sind diese selbst für die Desinfizierung verantwortlich.
  • Es wird in der Sporthalle nicht gegessen.
  • Alle Teilnehmenden verlassen die Sportstätte unmittelbar nach Ende des Trainings.

Trainingsbestimmungen für SpielerInnen/ TrainerInnen

  • Alle SpielerInnen haben das Trainingskonzept gelesen und die Einverständniserklärung zur Teilnahme am Trainingsbetrieb abgegeben. Bei minderjährigen SpielerInnen müssen auch die Erziehungsberechtigen dem Trainingskonzept schriftlich zustimmen.
  • Neue SpielerInnen/ Schnuppertrainierende haben diese Hygienekonzept gelesen und deren Einverständnis abgegeben.
  • Die SpielerInnen versammeln sich unter Einbehaltung des Mindestabstands vor der Sportstätte und legen zum Betreten der Sporthalle ihren Mund-Nasenschutz an.
  • Die SpielerInnen kommen möglichst bereits in Trainingskleidung (Funktionswäsche und
  • Schweißbänder werden empfohlen). Lange Haare werden bereits zuhause zu einem Zopf streng zusammengebunden.
  • Die Spieler desinfizieren sich beim Betreten der Sporthallen gründlich die Hände und begeben sich in die zugewiesenen Kabinen. Erst dort legen Sie ihren Mund-Nasenschutz auf einem Papiertuch oder sauberen, persönlichen Gegenstand ab. Alternativ kann der Mundschutz an einen Kabinenhaken gehängt werden. Der Mundschutz darf nicht ohne Unterlage abgelegt werden. In den Kabinen ist der Mindestabstand einzuhalten.
  • Nach Benutzung von Einmaltaschentüchern werden diese sofort in den bereitgestellten Plastiktüten entsorgt und die Hände müssen erneut desinfiziert werden. Vor und nach dem Trinken sollten sich die Hände desinfiziert werden.
  • Lautes Rufen/Schreien/Grölen sollte unterbleiben.
  • Auf MitspielerIinnen/ TrainerInnen  darf nicht gehustet oder genießt werden!
  • Der Aufenthalt in den Duschen und Kabinen ist auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Es wird gebeten, nach dem Training zuhause zu duschen.
  • Nach der Trainingseinheit holen die SpielerInnen ihre persönlichen Gegenstände aus den Kabinen, legen ihren Mund-Nasenschutz wieder an, und desinfizieren sich vor dem Verlassen die Sportstätte die Hände.
  • Die Kabinen und Duschräume im BKO sind weiterhin gesperrt! (Stand 22.8.2020).
  • Schuhe werden im BKO im Eingangsbereich gewechselt. Die SpielerInnen bringen ein sauberes Handtuch mit und legen ihre persönlichen Gegenstände darauf ab. Der Mund-Nasenschutz wird dort kontaktfrei abgelegt. Sollen die Toiletten genutzt werden müssen, werden diese, sowie das benutze Waschbecken, vom TrainerIn desinfiziert.

Verdachtsfall beim Trainingsbetreib

  • Im Verdachtsfall bzw. bei einer Ansteckung eines Gruppenmitglieds mit Covid19 muss der Trainings-/Spielbetrieb der Mannschaft unverzüglich eingestellt werden. Sollten SpielerInnen in mehreren Mannschaften trainieren muss der Trainings-/ Spielbetrieb in den entsprechenden Mannschaften eingestellt werden. Die zuständigen TrainerInnen  informieren sofort den Vorstand des TSV-Handball. Dieser verständigt umgehend das Gesundheitsamt.

Verbindliche Einhaltung

  • Der Trainingsbetrieb kann nur gelingen, wenn jede/r Verantwortung für sich und seine Mitspieler/innen übernimmt.
  • Die TrainerInnen  haben Weisungsrecht bezüglich der Umsetzung der Maßnahmen. Der Vorstand des TSV behält sich vor, die Einhaltung zu kontrollieren. Bei Verstößen gegen die Maßnahmen kann der Trainingsbetrieb der Mannschaft eingestellt werden.

Stand: 22.08.2020

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