Hygienekonzept und Verhaltensregeln für den Betrieb des Aqua Olsberg und der Ballspielhalle unter Pandemiebedingungen

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen vollständig geimpften, genesenen und getesteten Personen. Als vollständig geimpft gilt ein Gast, wenn er alle notwendigen Impfungen des jeweiligen verabreichten Impfstoffes erhalten hat und seit der letzten Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.

Als genesen gilt ein Gast, wenn die Corona-Erkrankung nachgewiesen wird und mindestens 28 Tage sowie nicht länger als 6 Monate zurück liegen. Als getestet gilt ein Gast, wenn er einen Negativtestnachweis schriftlich oder digital vorweisen kann. Dieser Nachweis darf nicht älter als 48 Stunden sein.

 Alle Nachweise gelten nur in Verbindung mit der Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet Personen. Die Vorlage des Schülerausweises ist erst ab 15 Jahren verbindlich. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testerfordernis generell ausgenommen und sind getesteten Personen gleichgestellt. Gästen und Personal mit Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zugang zum AquaOlsberg zu verweigern und sie sind des Gebäudes und des Geländes zu verweisen.

16. Ballspielhalle

  • Für die Ballspielhalle gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen zum Betrieb unter Corona-Bedingungen wie für das AquaOlsberg. Auch gelten unterschiedliche Bestimmungen in Abhängigkeit der jeweiligen Inzidenzstufe des Hochsauerlandkreises bzw. des Landes NRW.
  • Liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 35 oder darüber, so ist der Zutritt nur für geimpfte, genesene und getestete Personen zulässig. Die Überprüfung liegt beim Veranstalter und ist dem Betreiber auf Verlangen vorzulegen.
  • Liegt der Wert der 7-Tage-Inzidenz unter 35 entfällt die Regelung. Alle Personen haben Zugang.Die Personenbegrenzung bleibt durch die weiterhin gültigen Abstandsregeln bestehen. Die zulässige Höchstzahl der Personen, die sich gleichzeitig in der Ballspielhalle aufhalten dürfen, beträgt 1/3 der maximal zulässigen Personenanzahl von 200.

Zudem ist speziell für die Ballspielhalle festgelegt worden:

  • Die tägliche Reinigung der Ballspielhalle erfolgt wie bisher durch den externen Dienstleister.
  • Handdesinfektionsmittel sind in ausreichendem Maße bereit zu stellen.
  • Alle Griffflächen, die von den Nutzern der Ballspielhalle berührt werden, sind regelmäßig zu reinigen (morgens durch den externen Dienstleister und am Nachmittag, bevor die Vereine kommen, durch eigene Reinigungskräfte).
  • Es ist sicher zu stellen, dass die Ballspielhalle ausreichend belüftet wird.
  • Alle Nutzer der Ballspielhalle tragen Mund-Nase-Schutz von der
  • Eingangshalle des AquaOlsberg bis zur Umkleide. Beim Verlassen
  • der Ballspielhalle gilt dies ebenfalls für den Weg von der Umkleide bis ins Freie.
  • Zur Abstandswahrung ist in den Duschräumen nur jede zweite Dusche in Betrieb.
  • Beim Benutzen der Bänke in den Umkleiden ist der vorgeschriebene Sicherheitsabstand einzuhalten. Entsprechende Hinweise sind anzubringen.
  • Sportgeräte, die von Schulen oder Vereinen benutzt wurden, sind vor Einlagerung in die Geräteräume von den Nutzern mit einem fettlösenden Reiniger abzuwischen. Die Betriebsleitung des AquaOlsberg informiert die Lehrer und Trainer entsprechend.
  • Auf der Zuschauertribüne ist der erforderliche Sicherheitsabstand von 1,50 m einzuhalten. Es besteht die Pflicht zum  Tragen eines Mund-Nase-Schutzes.

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