Die Kontrolle des Impfnachweises erfolgt an der Eingangstür! Vom Eintritt bis zu den Kabinen ist Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
1. Grundsätzlich gilt (2G-Regelung):
Für jede Art der gemeinsamen Sportausübung, ob beim Training, beim Spiel oder beim Besuch der Spiele, gilt die 2-G-Regelung. Also nur vollständig geimpfte oder genesene Personen dürfen gemeinsam Sport treiben. Geimpft ist, wer einen entsprechenden Impfnachweis mit Personalausweis vorlegen kann und seit der letzten Impfung mind. 14 Tage vergangen sind. Genesen ist, dessen Genesung mindestens 28 Tage und nicht länger als 6 Monate her ist. Auch hier muss ein Nachweis vorgelegt werden.
2. Ausnahmen dazu (3G-Regelung):
a) Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre gelten als getestet und dürfen am Sport teilnehmen. Jugendliche bis 18 Jahre, die einen Schulausweis vorlegen können, gelten als getestet.
Alle Sportlerinnen und Sportler ab dem 18. Geburtstag müssen grundsätzlich die 2G-Regel erfüllen, also geimpft oder genesen sein. Ausnahmeregelung: mit einem PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) können auch Ungeimpfte an offiziellen Wettkämpfen teilnehmen.
b) Passiv Spielbeteiligte, wie Übungsleiter*innen und Kampfgericht, benötigen, falls sie nicht über einen gültigen vollen Impfschutz verfügen oder nicht mehr als genesen gelten, einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden); zusätzlich müssen diese während des Trainings oder Spiels eine medizinische Maske tragen
c) Passiv Spielbeteiligt sind auch die Schiedsrichter. Da diese keine Maske tragen können, müssen diese 2G erfüllen.
3. Die Verantwortlichen der Mannschaften müssen die Einhaltung der Regelungen überprüfen.
4. Besucher/Zuschauer
Für alle Besucher gilt die 2G-Regel!! Es ist in der gesamten Halle Mund-Nase-Schutz zu tragen und auf der Zuschauertribüne der Sicherheitsabstand von 1,5m einzuhalten.
Es dürfen sich maximal 100 Leute (inklusive Aktive) in der Halle aufhalten.
Zusätzliche Vorgaben des Aqua Olsberg
Gästen und Nutzer mit Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zugang zum Aqua Olsberg zu verweigern.
Ein Verkauf sowie der Verzehr von Speisen und Getränken ist in der Ballspielhalle nicht gestattet.
Für die Einhaltung der Regelungen ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich.
Zudem ist speziell für die Ballspielhalle festgelegt worden:
- Die tägliche Reinigung der Ballspielhalle erfolgt wie bisher durch den externen Dienstleister.
- Handdesinfektionsmittel sind in ausreichendem Maße bereit zu stellen.
- Alle Griffflächen, die von den Nutzern der Ballspielhalle berührt werden, sind regelmäßig zu reinigen (morgens durch den externen Dienstleister und am Nachmittag, bevor die Vereine kommen, durch eigene Reinigungskräfte).
- Es ist sicher zu stellen, dass die Ballspielhalle ausreichend belüftet wird.
- Alle Nutzer der Ballspielhalle tragen Mund-Nase-Schutz von der Eingangshalle des AquaOlsberg bis zur Umkleide. Beim Verlassen der Ballspielhalle gilt dies ebenfalls für den Weg von der Umkleide bis ins Freie.
- Zur Abstandswahrung ist in den Duschräumen nur jede zweite Dusche in Betrieb.
- Beim Benutzen der Bänke in den Umkleiden ist der vorgeschriebene Sicherheitsabstand einzuhalten. Entsprechende Hinweise sind anzubringen.
- Sportgeräte, die von Schulen oder Vereinen benutzt wurden, sind vor Einlagerung in die Geräteräume von den Nutzern mit einem fettlösenden Reiniger abzuwischen. Die Betriebsleitung des AquaOlsberg informiert die Lehrer und Trainer entsprechend.
- Auf der Zuschauertribüne ist der erforderliche Sicherheitsabstand von 1,50 m einzuhalten. Ist dies nicht möglich, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes.
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